Klasse AM · Führerschein für Kleinkrafträder und Roller
Zweirädrige Kleinkrafträder Klasse AM
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor oder
- maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotor
Voraussetzung für die Klasse AM
- Mindestalter 15 Jahre
(Sachsen Anhalt, Sachsen, Thüringen)
Mindestumfang Theorie
Grundstoff: 12 Doppel h zu je 90 min
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppel h zu je 90 min
Mindestumfang Praxis
Nur Grundausbildung
Keine Sonderfahrten
Fahrschulroller · Ausbildungskraftraeder
Für die Sicherheit und den Fahrspaß in der Fahrausbildung bieten wir modern und aktuelle Roller-Modelle, die in der Regel nicht älter als 3 Jahre sind und regelmäßig einer professionellen Wartung unterzogen werden..