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Klasse AM · Führerschein für Kleinkrafträder und Roller

Zweirädrige Kleinkrafträder Klasse AM

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor oder
  • maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotor

Voraussetzung für die Klasse AM

  • Mindestalter 15 Jahre
    (Sachsen Anhalt, Sachsen, Thüringen)

Mindestumfang Theorie

Grundstoff:                        12 Doppel h zu je 90 min
klassenspezifischer Stoff:   4 Doppel h zu je 90 min

Mindestumfang Praxis

Nur Grundausbildung
Keine Sonderfahrten

Fahrschulroller · Ausbildungskraftraeder

Für die Sicherheit und den Fahrspaß in der Fahrausbildung bieten wir modern und aktuelle Roller-Modelle, die in der Regel nicht älter als 3 Jahre sind und regelmäßig einer professionellen Wartung unterzogen werden..

Fahrschulroller Fahrschule Zerbst
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