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Klasse C · Lkw Führerschein z.B. für Berufskraftfahrer

Führerschein · Fahrerlaubnis Klasse C

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.5 t und
  • mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
  • Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste

Voraussetzung Führerschein C

  • ab 18 Jahre - mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe 
  • ab 21 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Schließt den Führerschein C1 ein
  • Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschließlich einer erneuten ärztlichen Untersuchung und einem augenärztlichen Gutachten

Mindestumfang Theoriestunden

Grundstoff:                          6 Doppel h zu je 90 min
klassenspezifischer Stoff: 10 Doppel h zu je 90 min 

Mindestumfang Klasse C Praxis

Klasse C auf Klasse CE

  • Überlandfahrten:  5 h zu je 45 min
  • Autobahnfahrten: 5 h zu je 45 min
  • Dunkelheit:           3 h zu je 45 min

Gemein. Ausbildungsgang Klasse C und CE

  • Überlandfahrten

    • Solo: 1 h zu 45 min
    • Zug:  3 h zu je 45 min

  • Autobahnfahrten

    • Solo: 1 h zu 45 min
    • Zug: 2 h zu je 45 min

  • Dunkelheit

    • Solo: 0 h
    • Zug: 3 h zu je 45 min