Klasse C · Lkw Führerschein z.B. für Berufskraftfahrer
Führerschein · Fahrerlaubnis Klasse C
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.5 t und
- mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
- Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste
Voraussetzung Führerschein C
- ab 18 Jahre - mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe
- ab 21 Jahre
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Schließt den Führerschein C1 ein
- Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschließlich einer erneuten ärztlichen Untersuchung und einem augenärztlichen Gutachten
Mindestumfang Theoriestunden
Grundstoff: 6 Doppel h zu je 90 min
klassenspezifischer Stoff: 10 Doppel h zu je 90 min
Mindestumfang Klasse C Praxis
Klasse C auf Klasse CE
- Überlandfahrten: 5 h zu je 45 min
- Autobahnfahrten: 5 h zu je 45 min
- Dunkelheit: 3 h zu je 45 min
Gemein. Ausbildungsgang Klasse C und CE
- Überlandfahrten
- Solo: 1 h zu 45 min
- Zug: 3 h zu je 45 min
- Autobahnfahrten
- Solo: 1 h zu 45 min
- Zug: 2 h zu je 45 min
- Dunkelheit
- Solo: 0 h
- Zug: 3 h zu je 45 min