Klasse L · Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
Führerschein · Fahrerlaubnis Klasse L
- Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 40 km/h bbH, mit Anhänger max. 25 km/h
- selbst fahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Voraussetzung Führerschein L
- Mindestalter 16 Jahre
Mindestumfang Theoriestunden
Grundstoff: 12 Doppel h zu je 90 min
Mindestumfang Klasse L Praxis
keine Praxis vorgeschrieben
Fahrzeuge der Klasse L
Für die Sicherheit und den Fahrspaß in der Fahrausbildung bieten wir moderne Zugmaschinen, die regelmäßig einer professionellen Wartung unterzogen werden..
