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Klasse L · Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen

Führerschein · Fahrerlaubnis Klasse L

  • Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 40 km/h bbH, mit Anhänger max. 25 km/h
  • selbst fahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH  von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Voraussetzung Führerschein L

  • Mindestalter 16 Jahre

Mindestumfang Theoriestunden

Grundstoff:                        12 Doppel h zu je 90 min

Mindestumfang Klasse L Praxis

keine Praxis vorgeschrieben

Fahrzeuge der Klasse L

Für die Sicherheit und den Fahrspaß in der Fahrausbildung bieten wir moderne Zugmaschinen, die regelmäßig einer professionellen Wartung unterzogen werden..

Klasse L Fahrschule Zugmaschine
Klasse L Fahrschule Zugmaschine