Klasse C · Lkw Führerschein z.B. für Berufskraftfahrer
Führerschein · Fahrerlaubnis Klasse CE
- Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
- der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
Voraussetzung Führerschein CE
- ab 18 Jahre - mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe
- ab 21 Jahre
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschließlich einer erneuten ärztlichen Untersuchung und einem augenärztlichen Gutachten
Mindestumfang Theoriestunden
Grundstoff: 6 Doppel h zu je 90 min
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppel h zu je 90 min
Mindestumfang Klasse CE Praxis
Klasse C auf Klasse CE
- Überlandfahrten: 5 h zu je 45 min
- Autobahnfahrten: 5 h zu je 45 min
- Dunkelheit: 3 h zu je 45 min
Gemein. Ausbildungsgang Klasse C und CE
- Überlandfahrten
- Solo: 1 h zu 45 min
- Zug: 3 h zu je 45 min
- Autobahnfahrten
- Solo: 1 h zu 45 min
- Zug: 2 h zu je 45 min
- Dunkelheit
- Solo: 0 h
- Zug: 3 h zu je 45 min