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Mofa · Der erste mögliche Führerschein

Mofa Führerschein

  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h
  • besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein

Voraussetzung für Mofa Fahrerlaubnis

  • Mindestalter 15 Jahre
  • Besonderheiten:
    Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, müssen stattdessen den Personalausweis mitführen (§76 Nr.3FeV).

Mindestumfang Theoriestunden

Grundstoff:                          6 Doppel h zu je 90 min

Mindestumfang Mofa Praxis

bei Einzelausbildung: mindestens 90 Minuten

Fahrschulroller · Ausbildungskraftraeder

Für die Sicherheit und den Fahrspaß in der Fahrausbildung bieten wir modern und aktuelle Roller-Modelle, die in der Regel nicht älter als 3 Jahre sind und regelmäßig einer professionellen Wartung unterzogen werden..

Fahrschulroller Fahrschule Zerbst
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