Mofa · Der erste mögliche Führerschein
Mofa Führerschein
- Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
- Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h
- besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein
Voraussetzung für Mofa Fahrerlaubnis
- Mindestalter 15 Jahre
- Besonderheiten:
Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, müssen stattdessen den Personalausweis mitführen (§76 Nr.3FeV).
Mindestumfang Theoriestunden
Grundstoff: 6 Doppel h zu je 90 min
Mindestumfang Mofa Praxis
bei Einzelausbildung: mindestens 90 Minuten
Fahrschulroller · Ausbildungskraftraeder
Für die Sicherheit und den Fahrspaß in der Fahrausbildung bieten wir modern und aktuelle Roller-Modelle, die in der Regel nicht älter als 3 Jahre sind und regelmäßig einer professionellen Wartung unterzogen werden..