Klasse T · Zugmaschinen bis 40km/h
Führerschein · Fahrerlaubnis Klasse T
- Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
- die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Fahrzeuge der Klasse T
Für die Sicherheit und den Fahrspaß in der Fahrausbildung bieten wir moderne Zugmaschinen, die regelmäßig einer professionellen Wartung unterzogen werden..