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Klasse T · Zugmaschinen bis 40km/h

Führerschein · Fahrerlaubnis Klasse T

  • Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer  Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
  • die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Voraussetzung Führerschein T

  • ab 16/18 Jahre direkter Erwerb
  • ab 16 Jahre - nur Zugmaschinen durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 40km/h 
  • keine Befristung der Besitzdauer
  • beinhaltet die Klasse AM und die Klasse L

Fahrzeuge der Klasse T

Für die Sicherheit und den Fahrspaß in der Fahrausbildung bieten wir moderne Zugmaschinen, die regelmäßig einer professionellen Wartung unterzogen werden..

Klasse L Fahrschule Zugmaschine
Klasse L Fahrschule Zugmaschine