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Begleitendes Fahren · Führerschein mit 17

Begleitendes Fahren BF 17, umgangssprachlich auch Führerschein ab 17 oder Führerschein mit 17 genannt ist eine Sonderregelung in Deutschland. Es ermöglichst Jugendlichen bereits im Alter von 17 Jahren die Fahrerlaubnis zu erhalten. 

Bis zum Erreichen den 18. Lebensjahres ist das Fahren jedoch nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson gestattet.

Deine Begleitperson muss 

  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • den Autoführerschein mindestens 5 Jahre besitzen
  • darf nur maximal 1 Punkt laut Fahreignungs-Bewertungssystem haben

Sollte deine zukünftige Begleitperson maximal 2 Punkte im Fahreignungsregister, so kann sie bei uns das Fahreignungsseminar FES besuchen, mit dem 1 Punkt abgebaut werden kann.

Nach dem Bestehen der Prüfungen und nach Erreichen des 17. Lebensjahres erhältst du die Prüfungsbescheinigung. Gültig in Deutschland und Österreich. Ungefähr 4 Wochen vor deinem 18. Geburtstag kannst du deinen "richtigen" Führerschein bei der Führerscheinstelle beantragen. Weitere Infos findet ihr unter Service.